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Börsenlexikon

Ein Börsengang ist die erstmalige Zulassung von Aktien eines Unternehmens zum Handel an einer Wertpapierbörse, bei der das Unternehmen seine Anteile öffentlich anbietet und damit von einer Privatgesellschaft zu einem börsennotierten Unternehmen wird.

Ablauf und Funktionsweise

Bei einem Börsengang (auch Initial Public Offering oder IPO genannt) werden Aktien des Unternehmens zum ersten Mal am Kapitalmarkt platziert. Das Unternehmen arbeitet dazu mit einer oder mehreren Investmentbanken zusammen, die den Prozess steuern. Diese Banken ermitteln einen Ausgabepreis für die Aktien, werben Investoren an und koordinieren die technische Abwicklung. Der Ausgabepreis wird häufig in einer Preisspanne angekündigt – etwa zwischen 40 und 50 Euro je Aktie – und vor dem eigentlichen Handelsbeginn festgelegt.

Ein Unternehmen mit 100 Millionen Euro Eigenkapital könnte beispielsweise 20 Prozent seiner Anteile über einen Börsengang an die Öffentlichkeit bringen. Bei einem Ausgabepreis von 50 Euro je Aktie würde es damit 20 Millionen Euro Kapital einsammeln, sofern es die geplante Anzahl von 400.000 Aktien vollständig platziert.

Bedeutung für Privatanleger

Der Börsengang eröffnet Privatanlegern die Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen, die zuvor nur großen Investoren offenstanden. Nach dem Börsengang können Aktien an der Börse frei gekauft und verkauft werden. Anleger sollten jedoch beachten, dass Börsengänge mit erhöhten Risiken verbunden sind: Neu börsennotierte Unternehmen haben oft eine kürzere Bilanzhistorie, ihre Aktienkurse können volatil sein, und die Nachfrage nach den Aktien am ersten Handelstag ist schwer vorherzusagen.

Für das Unternehmen selbst bringt ein Börsengang Kapital für Wachstum, erhöhte Sichtbarkeit und eine Währung für zukünftige Akquisitionen. Bestehende Anteilseigner – etwa Gründer oder Venture-Capital-Investoren – erhalten die Möglichkeit, ihre Anteile teilweise zu verkaufen und damit Gewinne zu realisieren.

Verwandte Begriffe

Mit dem Börsengang verbunden sind das Listing, das die technische Aufnahme in die Börse beschreibt, die Emission, also die Ausgabe neuer Wertpapiere, und die Privatplatzierung, bei der Anteile hingegen nur einem begrenzten Kreis von Investoren angeboten werden. Die Underpricing-Praxis beschreibt das Phänomen, dass Ausgabepreise oft bewusst unter dem erwarteten Marktpreis liegen, um starke Nachfrage zu stimulieren.