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Börsenlexikon

Ein Barangebot ist ein Übernahmeangebot, bei dem der Bieter den Aktionären des Zielunternehmens eine festgelegte Summe Geld pro Aktie zahlt, statt ihnen Aktien des eigenen Unternehmens anzubieten.

Bei einem Barangebot erhält jeder Aktionär des Zielunternehmens einen bestimmten Geldbetrag je gehaltene Aktie. Dieser Kurs wird vom Bieter festgelegt und bleibt während der Angebotsfrist unverändert. Das Angebot ist damit sofort bewertbar: Ein Aktionär weiß genau, welchen Betrag er erhält, ohne auf die zukünftige Entwicklung eines anderen Unternehmens spekulieren zu müssen.

Für Privatanleger ist das Barangebot relevant, weil es bei einer Übernahme ihres Unternehmens Klarheit und Planungssicherheit bietet. Sie müssen nicht abwägen, ob die Aktien des Bieters langfristig an Wert gewinnen werden. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die angebotene Barleistung unter dem tatsächlichen Wert der Aktien liegt, insbesondere wenn das Unternehmen kurz nach der Übernahme stark an Wert gewinnt.

Rechenbeispiel: Ein Privatanleger hält 100 Aktien eines Unternehmens. Ein anderes Unternehmen macht ein Barangebot von 50 Euro je Aktie. Der Aktionär erhält dann 5.000 Euro in bar. Hätte die Aktie unmittelbar vor dem Angebot bei 45 Euro notiert, bedeutet das einen Gewinn von 500 Euro. Notierte sie bei 48 Euro, liegt der Gewinn nur bei 200 Euro.

Ein wesentlicher Unterschied besteht zum Aktientausch (auch Aktienvergütung genannt), bei dem Aktionäre Papiere des Bieters erhalten statt Bargeld. Beim Barangebot trägt der Aktionär kein Kursrisiko des Bieters, muss aber die erhaltenen Mittel selbst reinvestieren, um weiterhin am Kapitalmarkt engagiert zu bleiben. Das Barangebot wird häufig mit einer Angebotsfrist kombiniert, in der Aktionäre ihre Annahmeentscheidung treffen können. Auch das Mischgebot als Kombinationsform aus Bar- und Aktienvergütung ist in der Praxis verbreitet. Regulatorisch unterliegen Barangebote strengen Transparenz- und Gleichbehandlungsanforderungen, um Minderheitsaktionäre zu schützen.