Börsenlexikon
Betriebliche Altersvorsorge ist ein System, bei dem ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Rentenzahlungen oder Kapitalleistungen im Alter finanziert, entweder direkt aus eigenen Mitteln oder durch Beiträge in externe Versorgungsträger.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt die gesetzliche Rente und private Sparformen. Der Arbeitgeber kann sie auf verschiedene Wege umsetzen: durch Direktzusagen (der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Rentenzahlung), durch Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen (externe Träger), oder durch Unterstützungskassen. Häufig finanzieren Arbeitnehmer die bAV durch Entgeltumwandlung mit, indem sie Teile ihres Bruttogehalts in die Altersvorsorge einzahlen.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Steuerersparnis. Beiträge zur bAV mindern das zu versteuernde Einkommen, was den Steuervorteil für den Arbeitnehmer bedeutet. Der Arbeitgeber spart ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge, wenn die bAV durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Allerdings sind die eingezahlten Beiträge und späteren Rentenzahlungen im Alter einkommensteuerpflichtig, was den Vorteil teilweise aufzehrt.
Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro zahlt monatlich 200 Euro durch Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente ein. Sein steuerpflichtiges Einkommen sinkt auf 2.800 Euro. Bei einem angenommenen Einkommensteuersatz von 30 Prozent spart er monatlich 60 Euro Einkommensteuer. Gleichzeitig entfallen auf diese 200 Euro Sozialversicherungsbeiträge von etwa 21 Prozent, also rund 42 Euro monatlich. Der unmittelbare Vorteil liegt bei etwa 102 Euro monatlich, die nicht als Steuern und Abgaben abfließen, sondern in die Altersversorgung gehen.
Privatanleger sollten beachten, dass die Rendite der bAV stark vom Träger abhängt. Bei Pensionsfonds kann eine marktabhängige Rendite entstehen, bei Direktversicherungen hängt sie von der Verzinsung ab. Arbeitgeber müssen eine Mindestverzinsung garantieren, deren Satz gesetzlich festgelegt ist und regelmäßig angepasst wird.
Ein Risiko besteht in der Insolvenz des Arbeitgebers – hier greift eine Sicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein ein. Auch Betriebsrentner müssen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, was die Nettoleistung reduziert.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eng verknüpft mit der Entgeltumwandlung, der Direktversicherung und dem Konzept der Versorgungslücke, die durch zusätzliche Sparformen geschlossen werden kann.

