Börsenlexikon
Der Bezugskurs ist der Preis, zu dem Altaktionäre während einer Kapitalerhöhung neue Aktien des Unternehmens beziehen dürfen.
Bei einer Kapitalerhöhung benötigt ein Unternehmen zusätzliches Eigenkapital. Um bestehende Aktionäre nicht zu benachteiligen, räumt das Unternehmen ihnen typischerweise ein Bezugsrecht ein. Dieses Recht berechtigt den Aktionär, eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu einem festgelegten Kurs – dem Bezugskurs – zu erwerben, bevor diese am freien Markt angeboten werden.
Der Bezugskurs liegt üblicherweise unter dem aktuellen Börsenkurs der Aktie. Diese Differenz soll den Altaktionären einen Anreiz geben, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch zu machen. Der Unterschied zwischen Börsenkurs und Bezugskurs wird als Bezugsrecht bezeichnet und hat selbst einen wirtschaftlichen Wert, der am Markt gehandelt werden kann. Altaktionäre können das Bezugsrecht ausüben, verkaufen oder verfallen lassen.
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen führt eine Kapitalerhöhung durch. Die Aktie notiert derzeit an der Börse bei 50 Euro. Der Bezugskurs wird auf 40 Euro festgelegt. Ein Altaktionär mit 100 Aktien erhält das Recht, 20 neue Aktien zu 40 Euro zu beziehen. Der wirtschaftliche Vorteil pro neuer Aktie beträgt 10 Euro (50 Euro Börsenkurs minus 40 Euro Bezugskurs). Übt der Aktionär sein Recht aus, investiert er 800 Euro (20 × 40 Euro) und erhält Wertpapiere, die am Markt 1.000 Euro wert sind.
Für Privatanleger ist der Bezugskurs relevant, weil er eine Gelegenheit darstellt, neue Aktien zu einem reduzierten Preis zu erwerben. Gleichzeitig erfordert die Ausübung des Bezugsrechts Kapital und eine aktive Entscheidung. Wer das Recht nicht ausübt und auch nicht verkauft, verliert den Wert des Bezugsrechts. Die Ausübungsfrist ist begrenzt, üblicherweise auf wenige Wochen.
Der Bezugskurs wird vom Unternehmen in Abstimmung mit der Börse und unter Berücksichtigung von Marktbedingungen festgelegt. Er darf nicht beliebig niedrig sein, da dies den bestehenden Aktionären durch eine Verwässerung ihres Anteils schadet. Eng verwandte Begriffe sind die Kapitalerhöhung, die das zugrunde liegende Ereignis beschreibt, das Bezugsrecht als das Recht selbst, und die Dividende, die eine andere Form der Kapitalverteilung an Aktionäre darstellt. Der Emissionskurs ist ein ähnlicher Begriff, wird aber für erstmalige Aktienemissionen verwendet.

