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Börsenlexikon

Ein Bezugsrecht ist das Recht eines bestehenden Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu einem vorab festgelegten Kurs kaufen zu dürfen, bevor diese der Öffentlichkeit angeboten werden.

Bezugsrechte schützen Aktionäre vor Verwässerung ihres Eigentumsanteils. Wenn ein Unternehmen neue Aktien ausgibt, würde sich der Anteil jedes bestehenden Aktionärs am Gesamtkapital automatisch verringern, auch wenn dieser nichts tut. Das Bezugsrecht ermöglicht es dem Anleger, seinen bisherigen Anteil zu bewahren, indem er proportional neue Aktien erwerben kann.

Funktionsweise

Das Unternehmen teilt mit, wie viele neue Aktien es ausgeben wird und zu welchem Preis (Bezugspreis). Jedem Aktionär wird dann ein Bezugsrecht pro gehaltene Aktie zugewiesen – oder in einem bestimmten Verhältnis, etwa ein Recht pro fünf alte Aktien. Der Anleger kann diese Rechte nutzen, um neue Aktien zu kaufen, sie verkaufen oder verfallen lassen.

Rechenbeispiel

Ein Anleger hält 100 Aktien eines Unternehmens. Das Unternehmen gibt 50 neue Aktien aus (Kapitalerhöhung im Verhältnis 2:1). Der Anleger erhält 50 Bezugsrechte. Der Bezugspreis liegt bei 40 Euro pro Aktie, während die bestehende Aktie an der Börse 50 Euro kostet.

Nutzt der Anleger alle Rechte, zahlt er 50 × 40 = 2.000 Euro und hält danach 150 Aktien. Sein Anteil am Unternehmen bleibt unverändert. Verkauft er die Bezugsrechte stattdessen, erhält er dafür den rechnerischen Bezugsrechtswert: Nach der Kapitalerhöhung liegt der Mischkurs bei rund 46,67 Euro, je neuer Aktie ist das Recht also etwa 6,67 Euro wert (rund 333 Euro für alle 50) – das gleicht den Verwässerungsnachteil aus.

Relevanz für Privatanleger

Bezugsrechte sind zeitlich begrenzt – üblicherweise beträgt die Frist zwei Wochen bis einen Monat. Anleger müssen aktiv entscheiden, ob sie kaufen oder verkaufen möchten. Wer nichts unternimmt, verliert das Recht und damit seinen Schutz vor Verwässerung. Manche Broker führen den Verkauf automatisch durch, andere nicht – daher sollte der Anleger die Bedingungen kennen.

Verwandte Begriffe sind die Kapitalerhöhung, bei der das Unternehmen neue Aktien schafft, das Bezugsverhältnis, das die genaue Relation zwischen alten Aktien und Bezugsrechten angibt, und die Junge Aktie, die neu ausgegebene Aktie selbst.