Börsenlexikon
Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele neue Aktien oder Wertpapiere ein Aktionär pro vorhandene Aktie bei einer Kapitalerhöhung, einem Bezugsrecht oder einer Umwandlung erhält.
Funktionsweise
Das Bezugsverhältnis regelt das mathematische Verhältnis zwischen altem und neuem Bestand. Es wird als Bruch oder Dezimalzahl ausgedrückt und bestimmt, wie viele Bezugsrechte nötig sind, um eine neue Aktie zu zeichnen. Das Bezugsverhältnis schützt bestehende Aktionäre vor Verwässerung ihres Stimmrechtsanteils und ihrer Gewinnansprüche.
Typischerweise tritt das Bezugsverhältnis bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung auf: Es gibt an, wie viele alte Aktien nötig sind, um eine neue Aktie zum Bezugspreis zeichnen zu dürfen. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschreibt es dagegen, in welchem Verhältnis Berichtigungsaktien ohne Zuzahlung zugeteilt werden.
Auch bei Bezugsrechtsemissionen ist das Bezugsverhältnis zentral. Hier kann der Aktionär neue Aktien zu einem festgelegten Preis zeichnen, falls er dies wünscht. Das Bezugsverhältnis 5:1 besagt beispielsweise: Mit 5 Bezugsrechten kann der Aktionär 1 neue Aktie zeichnen. Besitzt er 100 Aktien, erhält er 100 Bezugsrechte und kann damit 20 neue Aktien erwerben.
Praktisches Beispiel
Ein Unternehmen mit 10 Millionen ausgegebenen Aktien führt eine Kapitalerhöhung durch und plant, 2 Millionen neue Aktien auszugeben. Das Bezugsverhältnis beträgt 5:1 (10 Millionen : 2 Millionen). Ein Anleger mit 500 Aktien kann 100 neue Aktien zeichnen (500 geteilt durch 5). Hat der Aktionär das Bezugsrecht nicht genutzt oder nicht ausgeübt, kann er dieses Recht an der Börse verkaufen – es hat einen eigenen Wert.
Bedeutung für Privatanleger
Das Bezugsverhältnis ist relevant, weil es den Umfang der Verwässerung oder Kapitalmaßnahme transparent macht. Anleger erkennen daran, wie stark sich die Aktienanzahl ändert und können entscheiden, ob sie ihre Bezugsrechte nutzen, verkaufen oder verfallen lassen möchten. Wer Bezugsrechte nicht nutzt, riskiert eine Verwässerung seines Anteils am Unternehmen.
Das Bezugsverhältnis steht in enger Beziehung zu Begriffen wie dem Bezugspreis (der Preis, zu dem neue Aktien gezeichnet werden), der Bezugsfrist (der Zeitraum, in dem Bezugsrechte gültig sind) und dem Bezugsrecht selbst, das das Recht des Aktionärs auf bevorzugte Zeichnung neuer Wertpapiere verbrieft.

