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Börsenlexikon

Blankoverkauf ist der Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzt und auch nicht durch ein Leihgeschäft beschafft hat.

Bei einem Blankoverkauf verpflichtet sich ein Anleger oder ein Finanzinstitut, Wertpapiere zu verkaufen, obwohl diese nicht in seinem Bestand vorhanden sind. Der Verkäufer hofft, die Papiere später zu einem niedrigeren Kurs zurückkaufen zu können, um sie dann dem Käufer zu liefern. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Rückkaufspreis stellt den Gewinn dar.

Funktionsweise und Risiken

Im Gegensatz zum regulären Leerverkauf (Short Sale), bei dem Wertpapiere zunächst geliehen werden, erfolgt bei einem echten Blankoverkauf keine vorherige Leihe. Dies führt zu erheblichen Risiken: Kann der Verkäufer die Papiere nicht beschaffen, entsteht eine sogenannte Lieferverpflichtung, die zu Verzögerungen oder Ausfallrisiken führt. Für den Käufer entsteht potenziell Rechtsunsicherheit.

In vielen Ländern unterliegen Blankverkäufe daher strengen regulatorischen Beschränkungen oder sind ganz verboten. Die Finanzkrise 2008 führte zu verschärften Regeln, um Marktstabilität zu sichern. In der Europäischen Union etwa sind unbefristete Blankverkäufe ohne vorherige Leihe untersagt.

Beispiel

Ein Trader erwartet, dass eine Aktie, die aktuell bei 100 Euro notiert, fallen wird. Er verkauft 1.000 Aktien, die er nicht besitzt, zu 100 Euro pro Aktie – Erlös 100.000 Euro. Die Aktie fällt tatsächlich auf 70 Euro. Der Trader kauft die 1.000 Aktien zurück für 70.000 Euro und liefert sie. Sein Gewinn beträgt 30.000 Euro. Hätte die Aktie jedoch auf 150 Euro gestiegen, müsste der Trader 150.000 Euro ausgeben – ein Verlust von 50.000 Euro, theoretisch unbegrenzt.

Relevanz für Privatanleger

Privatanleger sollten wissen, dass Blankverkäufe ein hochriskantes Geschäft darstellen. Die potenziellen Verluste sind theoretisch unbegrenzt, während Gewinne auf den maximalen Aktienkurs begrenzt sind. Für Privatanleger sind Blankverkäufe in den meisten Fällen nicht direkt zugänglich; sie treten jedoch als Gegenpartei auf, wenn institutionelle Akteure Leerverkäufe durchführen.

Verwandte Konzepte sind der Leerverkauf, das Wertpapierleihe-Geschäft und die Nachschussverpflichtung, die bei Margin-Positionen relevant wird.