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Börsenlexikon

Bonifikation ist eine nachträgliche Gutschrift oder Zahlung, die ein Emittent oder Makler einem Anleger gewährt, um ihn für den Kauf oder das Halten eines Wertpapiers zu entschädigen oder zu belohnen.

Die Bonifikation kann verschiedene Formen annehmen und unterschiedliche Zwecke erfüllen. Im klassischen Sinne zahlt ein Emittent (etwa eine Bank oder ein Fondsanbieter) eine Bonifikation, um Anleger für Transaktionskosten, entgangene Zinsen oder andere Nachteile auszugleichen. Sie kann aber auch als Anreiz fungieren, um Anleger zum Kauf eines bestimmten Wertpapiers zu bewegen, etwa wenn dieses schwer zu verkaufen ist.

Ein häufiger Anwendungsfall betrifft Anleihen und strukturierte Produkte. Wird eine Anleihe mit einem Nennwert von 10.000 Euro und 3 Prozent Kupon ausgegeben, der Marktzins für vergleichbare Papiere aber bei 5 Prozent liegt, kann der Emittent eine Bonifikation zahlen, um den Kurs attraktiver zu machen. Ein Anleger könnte beispielsweise 9.500 Euro zahlen, erhält aber zusätzlich eine Bonifikation von 200 Euro, sodass seine effektive Einzahlung 9.300 Euro beträgt.

Im Kontext von Fonds und Vermögensverwaltung gewähren Anbieter manchmal Bonifikationen bei größeren Einzahlungen oder beim Abschluss von Sparplanverträgen. Diese dienen dazu, die Rendite für den Anleger zu verbessern oder Makler und Vertriebspartner zu incentivieren.

Privatanleger sollten Bonifikationen nicht mit echten Renditen verwechseln. Sie sind eine einmalige oder zeitlich begrenzte Leistung und ersetzen nicht die Bewertung der zugrundeliegenden Anlage. Eine hohe Bonifikation kann ein Zeichen sein, dass das Wertpapier schwer verkäuflich ist oder der Emittent unter Druck steht. Anleger sollten daher prüfen, ob die Bonifikation die Qualität oder das Risiko des Papiers kompensiert.

Bonifikationen unterliegen teilweise steuerlichen Besonderheiten. Je nach Art und Zeitpunkt können sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als Provisions-Rückerstattungen behandelt werden. Die jeweils geltenden steuerlichen Regelungen sind maßgeblich.

Verwandte Begriffe sind die Agio (Aufschlag auf den Nennwert), die Disagio (Abschlag, oft das Gegenteil einer Bonifikation), der Kupon (regelmäßige Zinszahlungen) und die Courtage (Maklergebühr), die ebenfalls die tatsächlichen Kosten einer Transaktion beeinflussen.