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Börsenlexikon

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) war die deutsche Regulierungsbehörde für Wertpapiermärkte und Finanzinstitute, die 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen ist.

Die BAWe war während ihrer Existenz für die Überwachung des Wertpapierhandels, die Kontrolle von Wertpapierbörsen und die Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen zuständig. Sie setzte Regeln durch, um Marktmissbrauch, Insiderhandel und Betrug zu verhindern, und genehmigte die Zulassung von Wertpapieren zum Handel. Für Privatanleger war die BAWe relevant, weil sie Standards für den Anlegerschutz festlegte und Sanktionen gegen Finanzunternehmen verhängte, die gegen Regeln verstießen.

Die Arbeit der BAWe basierte auf dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Mindestanforderungen an Transparenz, Orderausführung und Risikooffenlegung definierte. Beispielsweise mussten Banken, die Wertpapierdienstleistungen erbrachten, der BAWe-Aufsicht unterliegen und bestimmte Kapitalanforderungen erfüllen. Die Behörde führte auch Inspektionen durch und konnte Geldstrafen gegen Institute verhängen, die ihre Kunden nicht angemessen informierten oder Interessenskonflikte nicht offenlegten.

Mit der Gründung der BaFin 2002 wurde die BAWe mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) zusammengelegt. Die BaFin übernahm alle Funktionen und ist seitdem die zentrale Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherer und Wertpapierdienstleister in Deutschland. Sie unterliegt der Aufsicht durch das Bundesfinanzministerium und die Deutsche Bundesbank.

Heute ist die BaFin für Privatanleger die relevante Anlaufstelle bei Beschwerden über Wertpapierfirmen oder zur Überprüfung der Regulierung eines Brokers. Sie führt ein öffentliches Register aller zugelassenen Wertpapierfirmen, das Anleger nutzen können, um zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich reguliert ist.

Verwandte Begriffe sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Nachfolgerbehörde, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) als europäische Aufsichtsinstanz sowie die Marktmanipulation, gegen die die Behörden gezielt vorgehen.