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Börsenlexikon

Nettodividende ist der Betrag, den ein Aktionär nach Abzug von Steuern und Gebühren tatsächlich auf sein Konto erhält, wenn ein Unternehmen eine Dividende ausschüttet.

Unternehmen zahlen Dividenden aus ihren Gewinnen an ihre Anteilseigner aus. Der im Geschäftsbericht oder in der Mitteilung der Gesellschaft angegebene Dividendensatz ist jedoch die sogenannte Bruttodividende – also die volle Ausschüttung pro Aktie. Davon gehen verschiedene Abzüge ab, bis das Geld beim Anleger ankommt.

Der wichtigste Abzug ist die Kapitalertragsteuer (auch Dividendensteuer genannt), die in vielen Ländern auf Dividendenerträge anfällt. In Deutschland wird diese Steuer unmittelbar von der Bank oder dem Depot-Verwaltungsunternehmen eingezogen, bevor die Dividende ausgezahlt wird. Daneben können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen, falls der Anleger steuerpflichtig ist und diese Abgaben für ihn gelten. Hinzu kommen in seltenen Fällen Gebühren des Depotanbieters für die Dividendenverwaltung, obwohl diese bei etablierten Banken typischerweise entfallen.

Rechenbeispiel: Ein Anleger hält 100 Aktien eines Unternehmens, das eine Bruttodividende von 2,00 Euro pro Aktie ausschüttet. Die Gesamtbruttodividende beträgt somit 200 Euro. Angenommen, es fallen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 26,375 Prozent an (die geltenden Sätze sind maßgeblich). Der Steuerbetrag liegt bei etwa 52,75 Euro. Die Nettodividende, die tatsächlich auf dem Konto ankommt, beträgt dann circa 147,25 Euro.

Die Nettodividende ist für Privatanleger relevant, weil sie die echte Rendite aus einer Dividendenzahlung abbildet. Bei der Planung von Geldanlagen oder beim Vergleich von Aktien sollten Anleger daher die Nettodividende zugrunde legen, nicht die Bruttodividende. Dies ermöglicht einen realistischen Abgleich mit anderen Anlagealternativen.

Eng verbunden mit diesem Begriff sind die Bruttodividende (der volle Ausschüttungsbetrag vor Steuern), die Dividendenrendite (das Verhältnis der Dividende zum aktuellen Aktienkurs) und die Ex-Dividende-Datum (der Stichtag, bis zu dem ein Anleger die Aktie halten muss, um die Dividende zu erhalten).